Krankenkassenbezuschussung

 

 

Seit der Gesundheitsreform können Krankenkassen nach § 20 SGB V wieder die Kosten für Kurse zur Gesundheitsförderung übernehmen. Der Gesetzgeber hat an die Durchführung solcher Kurse hohe Qualitätsanforderungen gestellt.

 

Der TuS Jork e.V. bietet Ihnen Kurse mit präventivem Charakter an, die von hochqualifizierten und erfahrenen Kursleiter/innen gehalten werden. 

 

Die Regelungen der Krankenkassen bezüglich einer Bezuschussung sind leider nicht einheitlich, daher erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob Ihr erwünschter Kurs bezuschusst wird.

 

Die Kursgebühr müssen Sie zunächst selbst tragen.

 

Nach Abschluss des Kurses stellen wir Ihnen bei regelmäßiger Teilnahme eine Teilnahmebestätigung aus, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Je nach Regelung Ihrer Krankenkasse bekommen Sie die Kursgebühr teilweise oder sogar komplett erstattet.

 

Achtung

Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs „AOK Walking – Schritt für Schritt fit“ (Mindestteilnahme an 7 von 8 Kurstagen / 80%ige Anwesenheitspflicht) eine Erstattung der Kursgebühren, sofern sie vor Kursbeginn einen entsprechend genehmigten Gutschein der AOK Niedersachsen vorgelegt haben.